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Islamische Überlieferungen:
 

Koran, Sunna, Scharia

- Zum Abschnitt Koran, Sunna, Scharia

  • Neben den »5 Säulen« gibt es natürlich noch viele andere verpflichtende Vorschriften: Kleidungsvorschriften und das Verbot von Alkohol und Schweinefleisch sind die wohl bekanntesten.
  • Viele der Vorschriften sind in der Scharia geregelt, dem islamischen Gesetz, das auf dem Koran, der Sunna, dem Kijas und der Idschma basiert (Abbildung rechts).
    • Zu beachten ist, dass der Koran in der Theologie und noch viel mehr in der Praxis des Islam nicht die alleinige Offenbarungsquelle ist: er hat ohne Frage höchste Bedeutung, aber die Sunna ergänzt ihn erheblich! 
    • Die der Sunna zugrundeliegenden Überlieferungen haben nach klassischer muslimischer Auffassung dieselbe Autorität wie der Korantext und sind in vollem Umfang göttlichen Ursprungs.
    • In der Praxis und dem täglichen Leben des Islam ist der Koran eher die Quelle, die vielen Vorschriften, Gebote und Verbote stammen jedoch überwiegend aus der auf der Sunna basierenden Scharia (dem islamischen Rechtssystem).

Das heilige Buch des Islam: Der Koran

  • Der Koran wird im Islam als Wort Gottes, als verbindliche Weisung für alle Lebensbereiche, als »Zusammenfassung aller religiösen Lehren aller Zeiten« und damit als »Vervollkommnung und Abschluss des Göttlichen Gesetzes« angesehen.
    • Er gilt als originalgetreue Wiedergabe eines himmlischen Originals (in arabisch). Er darf für den kultischen Gebrauch nicht übersetzt werden. Koran-Abschriften dürfen nur nach ritueller Reinigung berührt und gelesen werden, verschlissene Exemplare dürfen nicht weggeworfen werden.
  • Muhammad empfing ab seinem 40. Lebensjahr unter anfallsartigen Erscheinungen Visionen und Botschaften, von denen er meinte, sie seien ihm vom »Engel Gabriel« eingegeben worden.
    • Die Aussprüche Muhammads wurden in dessen mekkanischer Mundart des Arabischen aufgeschrieben und gesammelt (er selbst war Analphabet). Die Aufzeichnungen wurden zu größeren Einheiten zusammengefasst.
    • Historisch gesichert ist, dass es mehr schriftliche Aufzeichnungen gab, als jetzt im Koran zu finden sind. Es existierten auch mehrere Sammlungen: von seinem Sekretär Zaid Ibn Thabit, von Ubai Ibn Kab, Abdallah Ibn Masud und Abu Musa Al-Asari.
    • Daneben gab es Textabweichungen, die den 3. Kalifen Othman veranlassten, alles Erhaltene zu sammeln und in einem Buch herauszugeben. Alle älteren Manuskripte wurden vernichtet, andere Lesarten verboten. Seit diesem Zeitpunkt ist der Koran zuverlässig überliefert.
  • Im Islam hält man den Koran als von Gott geschaffen, ohne jede menschliche Einwirkung auf den Text. Er gilt auch in sprachlicher Form als so erhaben, das er nicht von Menschen erschaffen sein kann, er sei »unnachahmlich«.
  • Er gilt auch als »absolut unfehlbar« in allen Belangen (nicht nur religiösen) und »nachweisbar übermenschlich«. Darum wird ihm gegenüber absoluter Gehorsam erwartet, Kritik an ihm ist im Islam ein strafwürdiges Verbrechen.
    • Die Textabweichungen, unterschiedlichen Sammlungen und persönlich gefärbten Einlassungen Muhammads werden vom Islam ignoriert, es wird behauptet, der Koran sei »nachweisbar« das Original der »Offenbarungen«, die Muhammad erhalten hat. Diese »Unverfälschtheit« mache den Koran einzigartig.
  • Inhaltlich ist der Koran eine lose Sammlung von Worten Muhammads, in 114 Kapitel (Suren) und 6206 oder 6348 Verse (Ajat) eingeteilt (je nach Zählweise).
    • Die Suren sind der Länge nach absteigend geordnet. Der Koran ist etwa so lang wie das Neue Testament und beginnt mit einer kurzen einleitenden Sure, der Fatiha, die im Islam etwa die Stellung des Vaterunsers im Christentum einnimmt.
    • Es gibt im Koran keine chronologische und kaum eine thematische Ordnung (oft auch nicht innerhalb der Suren), dafür viele Wiederholungen. Die Suren sind nicht gegliedert, sondern fortlaufend gesetzt.
    • 225 Verse gelten als durch spätere »aufgehoben« (arab. mansuch). Bereits Muhammad hat dem Koran zufolge Verse ausgetauscht, gestrichen oder hinzugefügt. Über innere Widersprüche des Koran hat die spätere Theologie harmonisierend hinweggedeutet.
    • Nicht selten geht der Koran auf Zeitereignisse ein und rechtfertigt das Handeln Muhammads, etwa die Überfälle, Versklavungen, Beutezüge und seine 13 Ehen.
  • Muhammad bezieht sich vielfach auf mündliche jüdische und christliche Überlieferungen. Zunächst hatte er eine ehrfürchtige Haltung der Bibel gegenüber, als aber Juden und Christen ihn nicht als »Siegel der Propheten« anerkannten, warf er ihnen vor, die Bibel verfälscht zu haben.
    • So hält Muhammad etwa die Schwester des Mose und die Mutter Jesu für dieselbe Person. Der Islam lehrt bis heute, dass die Bibel früher Wort Gottes war, aber durch Juden und Christen verfälscht wurde.
    • Weiter lehrt der Islam, dass schon die Bibel auf Muhammad hinweist: so wird etwa die Verheißung des Heiligen Geistes auf Muhammad hin gedeutet.

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Die Überlieferung der Worte und Taten Muhammads: 

die Sunna.

  • Eine weitere Offenbarungsquelle neben dem Koran ist die Sunna (deutsch: Brauch, Gewohnheit).

    • Sie ist die zweite Offenbarungsquelle neben dem Koran und besteht aus Sammlungen von Texten, die oft in erzählender Form geschrieben sind.

  • Inhaltlich geht es in der Sunna vor allem darum, wie man als Muslim leben soll, was man tun und was man lassen soll.

  • In der Sunna sind die Traditionen (Hadith, pl. Ahadith) überliefert, die man befolgen soll (Sunna und Hadith sind synonyme Begriffe). Oft werden diese für Muslime verbindlichen Regeln auf Muhammad selbst zurückgeführt. Man soll sich also in allem an Muhammad orientieren und ihm in der Lebensweise nachfolgen.

    • Tatsächlich geht die Sunna überwiegend auf »Überlieferer« zurück, die Lehrerzählungen weitergegeben haben.

    • Davon gab es sehr viele: So hat der Verfasser einer anerkannten Sunna-Sammlung Al-Bukhari von 40.000 Überlieferern, die ihm bekannt waren, immerhin 2000 als zuverlässig anerkannt. Abu Dawud, ein weiterer Sammler, erkannte von 500.000 Überlieferungen 4.800 als echt an.

    • Wegen der vielen Regeln für das tägliche Leben, die man befolgen soll, hat die Sunna häufig größeren Einfluß auf das Leben eines Muslims als der Koran.

    • Hier ein Beispiel für Ahadith (PDF-Datei, 29 kB)

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Weitere Offenbarungsquellen

  • Die dritte Quelle der Offenbarung im Islam ist die Idjma: sie besteht in Festlegungen der islamischen Gelehrten (vergleichbar mit den Dogmen der Katholischen Kirche).
  • Die vierte Erkenntnisquelle ist der Kijas: das sind Ableitungen und Schlußfolgerungen aus den Offenbarungsquellen Koran, Sunna und Idjma, die von beauftragten Führern getroffen werden und in ihrem Einflußbereich Geltung haben.

 Das islamische Rechtssystem: die Scharia

  • Das Leben eines Moslems ist von der islamischen Pflichtenlehre, der Scharia, geprägt. Scharia bedeutet eigentlich »Weg zur Tränke«, sie ist aber in der Praxis eher ein allumfassendes Gesetz. Sie gilt als »die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Allahs«.
    • Zu ihr gehört unter anderem: die Glaubenslehre; die Ethik (Verhaltens- und Tugendlehre); die religiöse Ordnung; das Zivilrecht (einschließlich Handels-, Familien-, Verwaltungs-, Strafrecht usw.); das Kriegsrecht.
  • Die Scharia regelt alle Lebensbereiche eines Muslim; selbst das Gebet und die Art sich zu kleiden werden von ihr festgelegt. Sie besteht in einer komplizierten Sammlung von Vorschriften, die vielfach bearbeitet und interpretiert wurden.
    • Man kann sich darüber streiten, was nun wirklich zur Scharia gehört und was nicht, wie es zu verstehen ist und wie es durchgesetzt werden soll. Sie ist so umfangreich, daß sie vom einfachen Muslim kaum überblickt werden kann.
    • Die Scharia enthält nicht nur religiöse, sondern auch weltliche und politische Ordnungen. Damit steht sie natürlich in Konkurrenz und oft Konflikt zu den bürgerlichen Gesetzen, die in den meisten Ländern der Welt gelten.
    • Die Scharia ist durch ihren alles umfassenden Anspruch auf die Schaffung von gesellschaftlichen Strukturen ausgerichtet, um den Islam auszubreiten und durchzusetzen. Darum kämpfen viele Muslime (auch in Deutschland) dafür, dass die Scharia in immer mehr Ländern zum Staatsgesetz wird.
  • Die Scharia ist nicht zu einem Buch zusammengefasst, sondern die längste Zeit mündlich weiter gegeben worden. Der »Kadi« (religiöser Richter im Islam) hatte über ihre Ausführung zu wachen. Allenfalls existieren verschiedene Quellensammlungen. Doch hat sich neben ihr immer das alte Gewohnheitsrecht der verschiedenen Völker gehalten, mit dessen Hilfe in der Scharia nicht erwähnte Probleme gelöst werden konnten.
    • Trotz dieser »offenen« Gesetzgebung ist die Scharia in den meisten islamischen Glaubensrichtungen mit nur geringen Unterschieden anerkannt.
  • In heutigen islamischen Ländern gilt die Scharia oft als Gesetz, allerdings in der jeweiligen Fassung und Auslegung.
    • In der Praxis hat sich jedoch neben ihr auch in vielen islamischen Ländern bürgerliches Recht und staatliche Gerichtsbarkeit herausgebildet (in der Türkei ist die Scharia vom Staat her ganz abgeschafft).
    • In islamischen Ländern urteilen vielfach islamische Richter (Kadis) über Verstöße gegen das Gesetz.
    • Die Kadis urteilen heute oft nur noch im religiösen und familiären Bereich, während Staatsrecht, internationales Recht und Kriegsrecht vielfach in die Hände von Staatsbeamten übergegangen ist.
    • Die Scharia regelt auch das Recht des Mannes zur »Züchtigung« seiner Kinder und seiner Frau, desweiteren das Recht des islamischen Staates zur Hinrichtung, Verstümmelung oder körperlichen Bestrafung von Personen, die sich der Scharia gegenüber schuldig gemacht haben. Sie nicht anzuerkennen, kommt in vielen islamischen Ländern einem Hochverrat gleich. 

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