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Glaubensrichtungen im Islam

Auch wenn der Islam viele bindende Vorschriften und Gesetze kennt, kann er jedoch recht unterschiedlich verstanden werden und aussehen. Die Hauptrichtungen sind die Sunniten und die Schiiten, innerhalb derer es verschiedene Gruppierungen gibt.

Verweis auf weitere Abschnitte dieser Seite:
Weitere islamisch geprägte religiöse Bewegungen
Islamische Orden
Zum »Volks-Islam«
Zum Verhältnis des Islam zum Staat

Sunniten

ca. 1,3 Mrd. Menschen  
  • Die Sunna ist die orthodoxe Hauptrichtung des Islam. Grundlage sind Koran und Sunna (weitere Überlieferungen). 
  • Im sunnitischen Islam gibt es verschiedene Denk- und Rechtsschulen. Die vier größten sind die Hanifiten, Malikiten, Schafiiten und Hanbalitten. Für den inneren Zusammenhalt sorgt das (in groben Zügen gemeinsame) islamische Rechtssystem, die Scharia.
  • Auch innerhalb des sunnitischen Islam gibt es eine ganze Reihe von Sondergruppen: z.B. die Wahhabiten in Saudi-Arabien (strenge Orientierung am Koran, Kritik späterer Ergänzungen) und die Seussi in Lybien.
  • Bis zur Abschaffung des Kalifats 1924 durch die türkische Nationalversammlung hatten die »Kalifen« (eigentl. »Nachfolger Muhammads«, in der Praxis eher so etwas wie »Könige« des sunnitischen Herrschaftsbereichs) die Leitung der sunnitischen Gemeinschaft inne. Imame sind im sunnitischen Islam lediglich Vorbeter und Prediger (vgl. »Schiiten«).

Schiiten

ca. 140-250 Mill., also ca. 10-20% der Muslime. vor allem im Iran, Irak, Syrien und Pakistan
  • Die Schiiten trennten sich bereits kurz nach dem Tode Muhammads (656) von der orthodoxen Hauptrichtung des Islam. Sie erkennen (in der Regel) nur Nachkommen Mohammeds und des 4. der vier ersten Kalifen an. 
  • Grundsätzlich teilen sie den Glauben aller Muslime und fußen genau wie die Sunniten auf Koran, Sunna und Scharia. Allerdings haben sie einige besondere Rituale und Lehrinhalte und eigene Rechtschulen (einige Dutzend verschiedene). 
  • Ein wesentlicher Unterschied zu den Sunniten besteht in der Rolle der Imame. Sie werden im schiitischen Islam sehr verehrt (Tendenz zum Personenkult). Sie sind nicht nur religiöse, sondern auch politische Führer. Ihnen werden auch noch weitere übernatürliche Fähigkeiten (Unfehlbarkeit, Wunderkräfte, von Gott verliehene Erkenntnis, von Allah inspirierte unfehlbare Koranauslegung) zugeschrieben. Sie haben dem entsprechend sehr weitgehende Rechte, etwa die Scharia (das islamische Rechtssystem) verbindlich auszulegen, aber auch politische Rechte, etwa die autoritäre Führung des Volkes oder die Verhängung der Todesstrafe.

Imamiten

ca. 99 Mill. vor allem im Iran, Irak, in Syrien und Nachbarländern
  • Bei weitem größte Gruppe der Schiiten. Anerkennen den 12. Imam (Mohammed Ibn Hasan, bis 872) als letzten (»Zwölferschiiten«). Er soll entrückt worden sein, im Verborgenen weiterleben und als Erlöser (»Mahdi«) wiederkommen. 
  • Bis zu seiner Wiederkehr vertreten ihn die schiitischen Rechtsgelehrten (»Mudschaheddin«) und Führer der religiös-politischen Gesamtgemeinde (z.B. »Ajatollahs« im Iran). Im Irak Staatsreligion.

Ismailiten

ca. 17 Mill. Pakistan, Indien, Syrien, Afghanistan 
  • Sog. »Siebener-Schiiten«, anerkennen den 7. Imam (Ismael, bis 762, den sie als den 7. Imam ansehen) als letzten und erwarten seine Rückkehr als unfehlbaren Mahdi mit göttlicher Autorität. 
  • Ihre (sehr eigenwillige) Lehre ist eine mystisch geprägte Geheimlehre mit 9 Initiationsstufen. Sie betont die »inneren Werte« des Islam. So kommt auch bei der Koranauslegung der »inneren Bedeutung« besondere Bedeutung zu. Durch diese abweichende Lehre gibt es bei den Ismaeliten auch Abweichungen im Kultus. 
  • Verschiedene Gruppierungen, z.B. die Hodschas, die Qaramitas und die Bohras (auch »Mustalis« genannt, in Indien).

Zaiditen

ca. 8,4 Mill. Jemen
  • Anerkennen den 5. Imam (Zaid, bis 740) als letzten (»Fünfer-Schiiten«). Lehnen religiös-übersteigerte Erwartungen an den Imam (wie bei Imamiten und Ismaeliten) ab, der bei ihnen eher weltlicher Herrscher ist. Haben keine Erwartung eines »Imam Mahdi« als Endzeiterscheinung, weder im schiitischen noch im sunnitischen Sinne.
  • Die Vernunft spielt (»Aghl«) eine prägende Rolle bei rechtlichen Überlegungen und der Koran- und Sunna-Auslegung. 
  • Zaiditen halten an der Einheit von Religion und Staat fest, jedoch können religiöse und politische Führung von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.
  • Gründeten eigene Staaten, z.B. im Jemen. Diverse Abspaltungen. 

Weitere islamisch geprägte religiöse Bewegungen

  • Sufismus (abgeleitet von arabisch suf, »weiße Wolle«, nach dem wollenen Gewand der frühen Asketen): eine asketisch-mystische Richtung im Islam seit dem 9. Jahrhundert.
    • Von außerislamischen Lehren (z. B. Neuplatonismus und indischen Religionen) beeinflusst. Deutet den Koran allegorisch und wendet sich vielfach gegen die strenge Gesetzlichkeit des orthodoxen Islams. Heute weniger asketisch, aber recht mystisch.
    • Erstrebt in Bruderschaften und (Derwisch-) Orden (siehe weiter unten) die mystische oder ekstatische (durch Tanz, Musik) Vereinigung mit Gott. 
    • Der Sufismus, der besonders in Persien blühte, ist heute vor allem im indopakistanischen und türkischen Islam verbreitet. In Deutschland bestehen sufistische Gemeinschaften.
    • Der Sufismus hat in Deutschland eine hohe Attraktivität für Nicht-Muslime.
  • Aleviten (»Anhänger Alis«, vor allem in der Türkei: »anatolische Aleviten«), ca. 22 Millionen Menschen: Sondergruppe. Abspaltung 872. Etwa 20% der türkischen Muslime in Deutschland sind Aleviten.
    • Sehen sich als Muslime. Stehen zwar den Schiiten nahe, dennoch unterscheiden sie sich erheblich von ihnen. Religiöse Theorie und Praxis haben aber auch mit dem orthodoxen Islam nur wenig gemein. Religionswissenschaftlich werden die Aleviten meist als eigene, unter anderem vom Islam beeinflusste Religion betrachtet. 
    • Mystisch-synkretistische (religionsvermischende) Geheimlehre mit alttürkischen, vorislamischen und altchristlichen Elementen. 
    • Verehren Ali als »Lichtwesengestalt«, lehnen Scharia (das islamische Rechtssystem), Pflichtgebet, Pilgerfahrt und Almosensteuer ab. Haben keine Moscheen. Frauen sind gleichberechtigt und tragen kein Kopftuch - eine Ausnahme im Islam. Alkohol, Bilder, Tanz und Musik sind erlaubt.
    • Aleviten werden von extremistischen Sunniten vielerorts (z.B. in der Türkei, aber auch in Deutschland) verfolgt. Nicht zu verwechseln mit den Alawiten, einer islamisch-marokkanischen Herrscherdynastie, und mit den syrischen Aleviten (Nusairiern), einer ebenfalls eigenwilligen schiitisch-islamischen Sekte.
  • Charidschiten (oder »Kharidjiten«, z.B. im Oman, Nord- und Ostafrika), insg. ca. 1,3 Millionen Menschen): Älteste islamische Sekte. Trennung von der Schia 657. Betonung der reinen Lehre, strenge ethische Forderungen, halten sich streng an den Koran. Betrachten die anderen Muslime zumeist als todeswürdige Ketzer.
  • Drusen (z.B. im Libanon und in Syrien, ca. 0,7 Millionen Menschen): Geheimlehre des ad-Dasari (bis 1019). Erklärte den Fatimiden-Kalifen Hakim für göttlich, glauben an seine Wiederkunft und an Seelenwanderung. Werden von den anderen nicht als Muslime anerkannt.
  • Ahmadija Kadiani (ca. 3 Millionen Menschen), Ahmadija Lahori (ca. 1 Million Menschen): Ordensähnlich organisierte weltweite Missionsbewegung. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem orthodoxen Islam, aber auch Sonderlehren, tw. christlich beeinflusst (Mischreligion). Verehren ihren Gründer Ahmad als Mahdi oder Messias, als »Ebenbild Muhammads« und »wiedergekommenen Jesus«. Sehen sich als Muslime, wurden aber von der islamischen Weltversammlung aus der Umma ausgeschlossen.
  • Bahai: (ca. 3 Millionen Menschen) Haben sich selbst aus der islamischen Weltgemeinschaft ausgeschlossen; wollen neue Weltreligion sein. Sind jedoch eher islamische Sondergruppe. Unterhalten in der ganzen Welt Missionszentren, auch in Deutschland sehr aktiv.

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Islamische Orden

  • Im (sunnitischen wie schiitischen) Islam gibt es eine Vielzahl von Bruderschaften, die manchmal abgeschlossen leben, aber meist das religiöse Leben fördern wollen.
    • Etwa 3% der Muslime gehören zu Orden. Sie sind meist streng hierarchisch gegliedert. Oft propagieren sie eine mystische Frömmigkeit. Sie sind meist vom Sufismus geprägt (siehe weiter oben).
    • Beispiele: die türkischen Derwisch-Orden wie der Bektaschi-Orden (alevitisch / imamitisch), der Naqschibandi-Orden (deutsches Zentrum im Südschwarzwald) oder der (alevitisch-bektaschitisch geprägte) Mewlewi-Orden mit seinen berühmten »tanzenden Derwischen« und Fakir-Künsten, Ekstase und Trance. Sie haben oft prägende Wirkung weit über die Grenzen ihrer Bruderschaft hinaus und wirken auf viele Westeuropäer sehr interessant und attraktiv.
    • Nicht selten haben die Orden aufgrund ihrer eigenwilligen Lehre und Praxis innerhalb der muslimischen Gemeinschaft darum zu kämpfen, akzeptiert zu werden.
    • Die Orden verfolgen nicht immer ausschließlich religiöse Ziele, sondern teilweise auch politische, so dass der deutsche Verfassungsschutz diese Organisationen im Blick hat.

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Der »Volks-Islam«

  • Neben den grundsätzlichen Glaubensrichtungen gibt es natürlich auch so etwas wie einen Volks-Islam: Nicht jeder Muslim hält sich an die Grundlagen seiner Religion – kennt sie oft noch nicht einmal –, sieht sich aber trotzdem als Muslim.
    • So sehen sich immerhin fast 70% der Muslime in Deutschland als »praktizierende Muslime«, aber nur 12% besuchen pflichtgemäß die Moschee. Der Anteil der Muslime, die den Islam tatsächlich leben, dürfte noch geringer sein.
  • Vielfach besteht der Islam der unter uns lebenden Moslems eher aus kulturellen Gewohnheiten verbunden mit religiösen Riten und Gebräuchen, die zwar islamisch geprägt sind, aber auch andere religiöse Elemente aufnehmen können (z.B. Aberglaube, Mystik, Magie, Heiligenkult, Verehrung von Gräbern).
  • Einen solchen »Volks-Glauben«, der sich vom Original erheblich unterscheidet, gibt es auch im Christentum oder Judentum: nur ein ähnlich geringer Teil von Christen in Deutschland oder von Juden in Israel lebt den jeweiligen Glauben tatsächlich oder kennt ihn auch nur. Dennoch feiern beispielsweise viele Menschen in Deutschland christliche Feste, oder in Israel jüdische.
    • Es handelt sich hierbei vielfach lediglich um eine religiös beeinflusste Sozialisation, die nur oberflächlich mit der jeweiligen Religion zu tun hat. 
    • Übrigens nimmt auch der »christliche Volksglaube«, also das christlich beeinflusste religiöse Denken viele andere religiöse Elemente auf: z.B. Seelenwanderung, Bewunderung von indianischen Religionen oder tibetischem Buddhismus, Vermengung mit Esoterik, Aberglaube, Okkultismus, Magie, und ignoriert dabei wesentliche Inhalte des christlichen Glaubens - ganz analog zum »Volksislam«, der kein Islam mehr ist, auch wenn er sich dafür hält.
    • So ist der »christliche Volksglaube« als auch der »Volksislam« eher als selbst definierte Privatreligion, als »Patchwork-Religion« anzusehen.

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Das Verhältnis zwischen Islam und Staat

  • Der Islam ist an sich durch seinen alles umfassenden Anspruch auf die Schaffung von gesellschaftlichen Strukturen hin angelegt, um den Islam durchzusetzen und auszubreiten. 
    • Ihn in »nichtislamischen Staaten« zu leben, die also Religion und Staat trennen, ist für Muslime oft nicht einfach. 
    • Einige Beispiele: Gebetspflichten kollidieren in »westlichen Gesellschaften« mit Arbeitszeitregelungen, es gibt nur wenige Moscheen, es gibt viele Differenzen zwischen islamischer und »westlicher« Lebensweise (Kleidung, Rolle der Frau, Rolle der »Züchtigung« usw.), Speisevorschriften kollidieren mit den Tierschutzgesetzen (vgl. »Schächten«), das Pflichtfasten ist in vielen Berufen schwer durchzuhalten, das islamische Rechtssystem ist in vielen Punkten nicht vereinbar mit den bürgerlichen Gesetzen westlicher Gesellschaften, es fehlen einfach »islamische Strukturen«.
    • Außerdem umfasst das islamische Rechtssystem (»Scharia«) auch die politische Ordnung, so dass ein erheblicher Teil der praktizierenden Muslime auch die Demokratie wie alle anderen nichtislamischen Herrschaftsformen ablehnt (auch in Deutschland). 
    • So generiert sich der Islam oft als Alternative zu allen anderen Herrschaftsformen: er ist darauf hin angelegt, selbst der Staat zu sein.
  • Im Verhältnis von Islam zum Staat gibt es dabei allerdings große Unterschiede. Vier Richtungen lassen sich grob unterscheiden:

Islamisten,
Dschihadisten

Traditionalisten

Säkularisten
(Laizismus)

Liberale oder
Modernisten

      – Fundamentalisten –

   

z.B. in Afghanistan, Sudan, Algerien, Ägypten, Iran, Irak, Libanon, Syrien, palästinensische Autonomiegebiete; als Untergrundbewegung in vielen anderen Staaten

z.B. Saudi-Arabien, Vereinigte Arab. Emirate, andere Golfstaaten

z.B. in der Türkei

in vielen Staaten und im Exil

kämpfen für Einheit von Religion und Staat mit der Scharia als Staatsgesetz; sehen im »ungläubigen Westen« einen Feind; streben nach Expansion; sind meist gewaltbereit

sind sehr konservativ, halten an der Einheit von Staat und Religion fest, kooperieren aber mit dem Westen

treten für Trennung von Staat und Religion ein; Bestrebungen der Fundamentalisten werden so gut es geht eingeschränkt

sehen Religion als Privatsache an; legen Koran und Sunna neu aus; manche meinen, Islam sei weder Religion noch Politik, sondern verpflichtendes kulturelles Erbe

Kampf gegen »Ungläubige«, offen und verdeckt

keine Religionsfreiheit

eingeschränkte
Religionsfreiheit

oft für Religionsfreiheit

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