Die »Fünf Säulen« des Islam
Das Glaubensbekenntnis (arab.: Schahada)
- Es muss in arabisch gesprochen werden: »La ilaha illallah,
Muhammad rasulullah«, deutsch: »Es gibt keinen Gott außer Allah, und
Muhammad ist sein Prophet.«
- Das Glaubensbekenntnis beginnt mit einer Verneinung: einer Ablehnung
aller Götzen samt ihrer Lehren und Systeme (dazu werden von nicht
wenigen Muslimen - auch in Deutschland - auch Demokratie und die
Trennung von Staat und Islam gerechnet.)
- Danach folgt ein Bekenntnis zu Allah. Das bedeutet für einen Muslim
auch, dass er den Koran und viele weitere islamische Überlieferungen
als Norm anerkennt und danach leben will.
- Im zweiten Teil des Bekenntnisses folgt »Muhammad ist sein Prophet«.
Er ist das Vorbild aller Muslime. Sein Vorbild verpflichtet Muslime,
seiner Lebensweise in jeder Beziehung zu folgen. Muhammad nimmt damit im
Islam fast die Stellung ein, die Jesus Christus im Christentum hat.
- Wer das Glaubensbekenntnis aufrichtig vor Zeugen spricht, ist Muslim.
- Das Glaubensbekenntnis ist Teil des Pflichtgebetes und wird so täglich
vielfach gesprochen.
Das Pflichtgebet (Salah)
- Jeder Muslim ist verpflichtet, fünf mal am Tag in festgelegter Weise
und in arabischer Sprache das Pflichtgebet in ritueller Reinheit
verrichten.
- Gebetet wird morgens (kurz), mittags, nachmittags, zum Sonnenuntergang
(länger) und später noch einmal (am längsten). Die Zeiten sind für
jeden Ort vorgeschrieben.
- Dabei muss eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften beachtet
werden. Vor den Gebeten muss man sich in bestimmter Weise waschen. Beim
Beten müssen vorgeschriebene Körperhaltungen eingenommen werden. Auch
für die Kleidung während des Betens gibt es Vorschriften.
- Werden die Vorschriften nicht richtig eingehalten, gilt das ganze
Gebet als »nichtig« (arab. batil) und muss komplett wiederholt werden.
- Auch versäumte Gebete (etwa wegen Verschlafen, Ablenkung oder
Krankheit) müssen nachgeholt werden. Die bewusste Vernachlässigung des
Pflichtgebetes gilt als schwere Sünde.
- Versäumnisse, Schuld und Sünden werden im Islam genau aufgerechnet,
es gilt, sie bis zum Tode »auszugleichen«. Damit herrscht im Islam
eine starke »Verdienst-Ethik«: man muss sich seine Annahme
durch Allah durch Einhaltung der Gesetze und Vorschriften verdienen.
- Es ist im Grunde immer dasselbe Gebet. Grundinhalt des Pflichtgebetes ist
die Unterwerfung unter Allah; das wird auch durch die wiederholten
Niederwerfungen ausgedrückt.
- In islamischen Ländern wird in allen Städten öffentlich über
Lautsprecher zum Gebet aufgerufen. Ein Muezzin (islamischer Gemeindebeamter)
betet dabei vom Minarett (Turm) der Moschee aus über Mikrofon und viele
Lautsprecher, so dass man es überall in der Stadt hören kann. Dort kommt
man zu jedem Gebet in der Moschee zusammen.
- Neben dem Pflichtgebet gibt es die Möglichkeit zu weiteren Gebeten, die
nicht so streng festgelegt sind.
- Ein besonderes Gebet ist das Freitagsgebet (Cuma Namaz [türk.]
oder Cuma Salah [arab.]): es ist ebenfalls Pflicht und muss in der
Gemeinschaft in der Moschee verrichtet werden (nur Männer).
- Es besteht aus vorgeschriebenen Gebeten und einer Predigt, die ein
Imam (arab.) oder Hodscha (türk.) hält. Dabei werden vorwiegend
Verhaltensmaßregeln besprochen und es wird auf Zeitereignisse
eingegangen. Die Gläubigen sollen ihr Leben danach ausrichten.
- In islamischen Ländern ist der Freitag der Feiertag der Woche, der
Sonntag ist normaler Arbeitstag.
Das Fasten (Saum)
- Im islamischen Monat Ramadan fasten die Muslime: Von der Morgendämmerung
bis zum Sonnenuntergang soll ein Muslim nichts essen, und auch nichts
trinken. Vor der Morgendämmerung soll man eine kleine Mahlzeit zu sich
nehmen, um dann erst wieder nach Sonnenuntergang wie gewohnt zu essen und zu
trinken.
- Dieser Monat Ramadan ist der 9. Monat im Mondkalender. Im Islam gilt also
ein anderer Kalender als bei uns. Die islamische Zeitrechnung beginnt mit
einem Tag, der im Islam eine hohe Bedeutung hat: dem Tag, an dem Muhammad
von Mekka nach Medina fliehen mußte. Das war im Jahre 622 nach Christi
Geburt. Die Jahre orientieren sich am Mondjahr (nicht am Sonnenjahr wie
unserer) und ist damit um 11 Tage kürzer. So verschiebt sich der Monat
Ramadan jährlich »nach hinten« und durchläuft so mit den Jahren
alle vier Jahreszeiten. Zur Zeit schreiben wir das Jahr 1422 nach der
Hedschra bzw. 2001 nach Christi Geburt (das Judentum hat übrigens auch eine
andere Zeitrechnung!).
- Der Monat Ramadan verändert in islamischen Ländern alle Gewohnheiten:
erst nach Sonnenuntergang öffnen die Basare, dann beginnt ein reges Leben.
Spät abends gibt es oft Festessen.
- Das Fasten erhebt den Gläubigen nach islamischer Überlieferung »in den
Rang der von Allah geehrten Engel«, es soll den Willen und die
Fähigkeit zur Geduld stärken; sein Körper und Geist werden gereinigt.
- Jeder »volljährige« Muslim ist zum Fasten verpflichtet: Jungen ab
ca. 15 Jahren, Mädchen ab ca. 12 Jahren. Es soll aber bereits mit kleineren
Kindern geübt werden. Nur Kranke und Reisende werden von der Pflicht
befreit.
Die Vermögenssteuer (Zakah oder Zakat)
- Die »Almosensteuer« ist eine Vermögenssteuer, die ein Muslim einmal im
Jahr zu entrichten hat. Sie dient auch der »Läuterung der Seele«.
- Die Scharia (das islamische Gesetz) enthält Vorschriften über die Höhe
der Steuer. Heute hat man den Zakah vereinfacht: er beträgt meist 2,5% des
Sparguthabens (nicht des Einkommens!), welches eine gewisse Höhe
übersteigt. Für geförderte Bodenschätze (also auch für Erdöl!) gilt
ein erhöhter Steuersatz von 20%. Die islamische Vermögenssteuer erbringt
damit Milliardenbeträge.
- Diese Steuer wird für Aufgaben der islamischen Gemeinschaft verwendet,
allerdings nicht nur für Arme, sondern z.B. auch zum Bau von Moscheen, zur
Unterstützung von Muslimen in nichtislamischen Ländern und zur Ausweitung
des Islam.
Die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch)
- Wenigstens einmal im Leben soll jeder Muslim – sofern er dazu
gesundheitlich und finanziell in der Lage ist – in die Stadt Mekka nach
Saudi-Arabien reisen, um dort eine Woche lang an islamischen Zeremonien
teilzunehmen.
- Bei der Hadsch legt der Gläubige spezielle Kleidung an, geht verschiedene
Pilgerwege ab, nimmt an Ritualen teil, bringt Tieropfer und umschreitet die
Kaaba (ein uraltes vorislamisches Heiligtum). In jedem Jahr nehmen daran
über eine Million Menschen teil.
- Im Islam meint man, die Hadsch reinigt von begangenen Sünden und führt
zu einer Art »Wiedergeburt«. Sie ist auch Symbol muslimischer Einheit.
- Manchmal wird noch eine 6. Säule des Islam erwähnt: die »Verteidigung
des Islam«, die eine »heilige Aufgabe« darstellt. Zur Verteidigung des
Islam gehört auch der »Dschihad«: er bedeutet Bemühung, Kampf,
Eifer zur inneren und äußeren Verteidigung des Islam. Im islamischen
Gesetz (Scharia) ist damit vornehmlich Krieg gemeint.
- Heute ist man sich im Islam uneins über die inhaltliche Bestimmung
des Dschihad: sie reicht von »Bemühung um das Gute« bis hin zur
verpflichtenden Teilnahme an einem Krieg gegen Angreifer.
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