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Die »Fünf Säulen« des Islam

Das Glaubensbekenntnis (arab.: Schahada)

  • Es muss in arabisch gesprochen werden: »La ilaha illallah, Muhammad rasulullah«, deutsch: »Es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist sein Prophet.«
    • Das Glaubensbekenntnis beginnt mit einer Verneinung: einer Ablehnung aller Götzen samt ihrer Lehren und Systeme (dazu werden von nicht wenigen Muslimen - auch in Deutschland - auch Demokratie und die Trennung von Staat und Islam gerechnet.)
    • Danach folgt ein Bekenntnis zu Allah. Das bedeutet für einen Muslim auch, dass er den Koran und viele weitere islamische Überlieferungen als Norm anerkennt und danach leben will.
    • Im zweiten Teil des Bekenntnisses folgt »Muhammad ist sein Prophet«. Er ist das Vorbild aller Muslime. Sein Vorbild verpflichtet Muslime, seiner Lebensweise in jeder Beziehung zu folgen. Muhammad nimmt damit im Islam fast die Stellung ein, die Jesus Christus im Christentum hat.
  • Wer das Glaubensbekenntnis aufrichtig vor Zeugen spricht, ist Muslim.
  • Das Glaubensbekenntnis ist Teil des Pflichtgebetes und wird so täglich vielfach gesprochen.

Das Pflichtgebet (Salah)

  • Jeder Muslim ist verpflichtet, fünf mal am Tag in festgelegter Weise und in arabischer Sprache das Pflichtgebet in ritueller Reinheit verrichten.
    • Gebetet wird morgens (kurz), mittags, nachmittags, zum Sonnenuntergang (länger) und später noch einmal (am längsten). Die Zeiten sind für jeden Ort vorgeschrieben.
    • Dabei muss eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Vor den Gebeten muss man sich in bestimmter Weise waschen. Beim Beten müssen vorgeschriebene Körperhaltungen eingenommen werden. Auch für die Kleidung während des Betens gibt es Vorschriften.
    • Werden die Vorschriften nicht richtig eingehalten, gilt das ganze Gebet als »nichtig« (arab. batil) und muss komplett wiederholt werden.
    • Auch versäumte Gebete (etwa wegen Verschlafen, Ablenkung oder Krankheit) müssen nachgeholt werden. Die bewusste Vernachlässigung des Pflichtgebetes gilt als schwere Sünde.
    • Versäumnisse, Schuld und Sünden werden im Islam genau aufgerechnet, es gilt, sie bis zum Tode »auszugleichen«. Damit herrscht im Islam eine starke »Verdienst-Ethik«: man muss sich seine Annahme durch Allah durch Einhaltung der Gesetze und Vorschriften verdienen.
  • Es ist im Grunde immer dasselbe Gebet. Grundinhalt des Pflichtgebetes ist die Unterwerfung unter Allah; das wird auch durch die wiederholten Niederwerfungen ausgedrückt.
  • In islamischen Ländern wird in allen Städten öffentlich über Lautsprecher zum Gebet aufgerufen. Ein Muezzin (islamischer Gemeindebeamter) betet dabei vom Minarett (Turm) der Moschee aus über Mikrofon und viele Lautsprecher, so dass man es überall in der Stadt hören kann. Dort kommt man zu jedem Gebet in der Moschee zusammen.
  • Neben dem Pflichtgebet gibt es die Möglichkeit zu weiteren Gebeten, die nicht so streng festgelegt sind.
  • Ein besonderes Gebet ist das Freitagsgebet (Cuma Namaz [türk.] oder Cuma Salah [arab.]): es ist ebenfalls Pflicht und muss in der Gemeinschaft in der Moschee verrichtet werden (nur Männer).
    • Es besteht aus vorgeschriebenen Gebeten und einer Predigt, die ein Imam (arab.) oder Hodscha (türk.) hält. Dabei werden vorwiegend Verhaltensmaßregeln besprochen und es wird auf Zeitereignisse eingegangen. Die Gläubigen sollen ihr Leben danach ausrichten.
  • In islamischen Ländern ist der Freitag der Feiertag der Woche, der Sonntag ist normaler Arbeitstag.

Das Fasten (Saum)

  • Im islamischen Monat Ramadan fasten die Muslime: Von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang soll ein Muslim nichts essen, und auch nichts trinken. Vor der Morgendämmerung soll man eine kleine Mahlzeit zu sich nehmen, um dann erst wieder nach Sonnenuntergang wie gewohnt zu essen und zu trinken.
    • Dieser Monat Ramadan ist der 9. Monat im Mondkalender. Im Islam gilt also ein anderer Kalender als bei uns. Die islamische Zeitrechnung beginnt mit einem Tag, der im Islam eine hohe Bedeutung hat: dem Tag, an dem Muhammad von Mekka nach Medina fliehen mußte. Das war im Jahre 622 nach Christi Geburt. Die Jahre orientieren sich am Mondjahr (nicht am Sonnenjahr wie unserer) und ist damit um 11 Tage kürzer. So verschiebt sich der Monat Ramadan jährlich »nach hinten« und durchläuft so mit den Jahren alle vier Jahreszeiten. Zur Zeit schreiben wir das Jahr 1422 nach der Hedschra bzw. 2001 nach Christi Geburt (das Judentum hat übrigens auch eine andere Zeitrechnung!).
    • Der Monat Ramadan verändert in islamischen Ländern alle Gewohnheiten: erst nach Sonnenuntergang öffnen die Basare, dann beginnt ein reges Leben. Spät abends gibt es oft Festessen.
  • Das Fasten erhebt den Gläubigen nach islamischer Überlieferung »in den Rang der von Allah geehrten Engel«, es soll den Willen und die Fähigkeit zur Geduld stärken; sein Körper und Geist werden gereinigt.
  • Jeder »volljährige« Muslim ist zum Fasten verpflichtet: Jungen ab ca. 15 Jahren, Mädchen ab ca. 12 Jahren. Es soll aber bereits mit kleineren Kindern geübt werden. Nur Kranke und Reisende werden von der Pflicht befreit.

Die Vermögenssteuer (Zakah oder Zakat)

  • Die »Almosensteuer« ist eine Vermögenssteuer, die ein Muslim einmal im Jahr zu entrichten hat. Sie dient auch der »Läuterung der Seele«.
  • Die Scharia (das islamische Gesetz) enthält Vorschriften über die Höhe der Steuer. Heute hat man den Zakah vereinfacht: er beträgt meist 2,5% des Sparguthabens (nicht des Einkommens!), welches eine gewisse Höhe übersteigt. Für geförderte Bodenschätze (also auch für Erdöl!) gilt ein erhöhter Steuersatz von 20%. Die islamische Vermögenssteuer erbringt damit Milliardenbeträge.
  • Diese Steuer wird für Aufgaben der islamischen Gemeinschaft verwendet, allerdings nicht nur für Arme, sondern z.B. auch zum Bau von Moscheen, zur Unterstützung von Muslimen in nichtislamischen Ländern und zur Ausweitung des Islam.

Die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch)

  • Wenigstens einmal im Leben soll jeder Muslim – sofern er dazu gesundheitlich und finanziell in der Lage ist – in die Stadt Mekka nach Saudi-Arabien reisen, um dort eine Woche lang an islamischen Zeremonien teilzunehmen.
  • Bei der Hadsch legt der Gläubige spezielle Kleidung an, geht verschiedene Pilgerwege ab, nimmt an Ritualen teil, bringt Tieropfer und umschreitet die Kaaba (ein uraltes vorislamisches Heiligtum). In jedem Jahr nehmen daran über eine Million Menschen teil.
  • Im Islam meint man, die Hadsch reinigt von begangenen Sünden und führt zu einer Art »Wiedergeburt«. Sie ist auch Symbol muslimischer Einheit.

 

  • Manchmal wird noch eine 6. Säule des Islam erwähnt: die »Verteidigung des Islam«, die eine »heilige Aufgabe« darstellt. Zur Verteidigung des Islam gehört auch der »Dschihad«: er bedeutet Bemühung, Kampf, Eifer zur inneren und äußeren Verteidigung des Islam. Im islamischen Gesetz (Scharia) ist damit vornehmlich Krieg gemeint.
    • Heute ist man sich im Islam uneins über die inhaltliche Bestimmung des Dschihad: sie reicht von »Bemühung um das Gute« bis hin zur verpflichtenden Teilnahme an einem Krieg gegen Angreifer.

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